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   BFH, 10.08.1967 - IV R 37/67   

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https://dejure.org/1967,2150
BFH, 10.08.1967 - IV R 37/67 (https://dejure.org/1967,2150)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1967 - IV R 37/67 (https://dejure.org/1967,2150)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1967 - IV R 37/67 (https://dejure.org/1967,2150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überführung von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 80
  • BStBl III 1967, 750
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U

    Steuervergünstigung wegen erhöhter Abschreibung

    Auszug aus BFH, 10.08.1967 - IV R 37/67
    § 14 Abs. 2 BHG bestimmt, wie der erkennende Senat im Urteil IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362) ausgeführt hat, zwar dem Wortlaut nach die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten AfA, enthält aber nur in Nr. 1 und Nr. 2, zweiter Halbsatz, den Ausgangstatbestand, an den die Gewährung der Steuervergünstigung geknüpft ist.

    Dieser Tatbestand unterscheidet sich von dem einer Veräußerung unter Überführung in ein anderes Betriebsvermögen, der der Entscheidung IV 13/63 U zugrunde lag.

    Der Senat hat im Urteil IV 13/63 U allerdings ausgeführt, um die zu begünstigenden Investitionen der Westberliner Wirtschaft zu erhalten und einem Mißbrauch der Steuervergünstigung vorzubeugen, sei es lediglich notwendig gewesen, gesetzlich zu sichern, daß diese Investitionen auch tatsächlich der Westberliner Wirtschaft zugute kämen.

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 10.08.1967 - IV R 37/67
    Die Aufgabeerklärung habe dem Urteil des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/63 S vom 13. November 1963 (BFH 78, 315, BStBl III 1964, 124) entsprochen; die nichtveräußerten Wirtschaftsgüter seien daher in das Privatvermögen der Gesellschafter überführt worden.
  • BFH, 20.11.1970 - VI R 151/69

    Ausstellungsbus - Berlin (West) - Berliner Betrieb - Berliner Wirtschaft -

    Zu dem gesetzlichen Dauertatbestand des Verbleibens hat der BFH in zahlreichen Urteilen Stellung genommen (z. B. außer in den von den Beteiligten bezeichneten Entscheidungen auch in den BFH-Urteilen IV 13/63 U vom 18. Februar 1965, BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362; IV R 37/67 vom 10. August 1967, BFH 90, 80, BStBl III 1967, 750; VI R 257/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 390, BStBl II 1968, 569; VI R 46/68 vom 24. Mai 1968, BFH 92, 396, BStBl II 1968, 573; I R 80/68 vom 11. Juni 1969, BFH 96, 82, BStBl II 1969, 516).

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Gewährung der Vergünstigungen der §§ 14 und 19 BHG nur zulässig, wenn die beweglichen Wirtschaftgüter während des Dreijahreszeitraums ohne Unterbrechung zum Anlagevermögen eines Betriebs (einer Betriebstätte) in Berlin (West) gehören, wobei ein Eigentümerwechsel unschädlich ist (BFH-Urteile IV 13/63 U, a. a. O.; IV R 37/67, a. a. O.; VI R 46/68, a. a. O.).

  • BFH, 11.06.1969 - I R 80/68

    Kraftfahrzeuge des Anlagevermögens - Erhöhte Absetzungen - Berlin (West) -

    Das FG entsprach dem Klageantrag unter Bezugnahme auf die Urteile des BFH IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362) und IV R 37/67 vom 10. August 1967 (BFH 90, 80, BStBl III 1967, 750).

    Die vom FG als Bestätigung seiner Rechtsanschauung angeführten, zu § 14 BHG 1959 ergangenen BFH-Urteile lassen die Steuervergünstigung unberührt, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der drei ersten Jahre an einen anderen Unternehmer zur Verwendung in seiner Betriebstätte in Berlin (West) veräußert wird (Urteil IV 13/63 U, a. a. O.) und fordern die Rückgängigmachung der erhöhten Absetzungen, wenn die Wirtschaftsgüter innerhalb von drei Jahren nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in das Privatvermögen überführt werden (Urteil IV R 37/67, a. a. O.).

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